Sprungziele

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Seit dem Jahr 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Demnach müssen die rund 10.700 Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung entwerfen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. In Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung hat die Gemeinde Amerang mit der Kommunalen Wärmeplanung begonnen.

Für Rückfragen zur Kommunalen Wärmeplanung stehen Ihnen Anton Görgmayr (Tel. 08075 9197-20, finanzverwaltung@amerang.de) gerne zur Verfügung.

Angaben zum Vorhaben

Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Amerang (67K28745)

Laufzeit:
Die Förderphase läuft von 01.10.2024 bis 30.09.2025

Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projektträgerschaft:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQs)

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