Bodenrichtwert
31.12.2021
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2021 ermittelt.
Die Gemeinden werden gebeten, die öffentliche Bekanntmachung durchzuführen. Eine Veröffentichung der Werte auf der Homepage ist nicht vorgesehen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.
Bodenrichtwertauskünfte können über das Online-Portal BorisBayern (www.boris-bayern.de ) oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de gegen Gebühr angefordert werden.
Nachdem es sich um gebührenpflichtige Auskünfte handelt, kann die bisherige Bereitstellung der Bodenrichtwerte auf der Homepage des Landratsamtes nicht mehr erfolgen.