Leitlinien zur Baulandentwicklung, zur Zustimmung nach § 36a BauGB (Bauturbo) und zu den Kriterien der Wohnbauvergabe (Wohnbauvergaberichtlinie/Förderung Altbausanierung) in der Gemeinde Amerang
Die Gemeinde betreibt eine Baulandentwicklung, die der Schaffung neuen Wohnraums zur Deckung des vorhandenen Wohnbedarfs dienen soll. Die Ansiedelung junger Familien wird durch die Bereitstellung von vergünstigtem Wohnbauland bzw. durch Zuschüsse bei Altbausanierungen aktiv gefördert.
Anträge für Zuschüsse bei Altbausanierungen können ab sofort bei der Gemeinde Amerang gestellt werden. Verwenden Sie dazu bitte den bereitgestellten Antrag und reichen Sie diesen mit den weiter erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde ein.
Beabsichtigte Veräußerungen werden durch die Gemeinde bekannt gemacht (Mitteilungsblatt, Homepage).
Für Fragen in Zusammenhang mit der Richtlinie stehen Ihnen Herr Kaiser (08075 9197-30) oder Herr Görgmayr (08075 9197-20) gerne zur Verfügung.

