Sprungziele

Energiewende vor Ort

Gemäß dem Bayerischen Klimaschutzgesetz soll der Freistaat 2040 klimaneutral sein. Bis 2023 wird eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent angestrebt. Auf die fossile Energiekrise hat der bayerische Gesetzgeber reagiert und parallel zum Bund das „überragende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien im BayKlimaG festgeschrieben. Den Landkreisen und Bezirken wird erstmals die Befugnis erteilt, über den eigenen und örtlichen Bedarf hinaus, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu errichten und zu betreiben.

Die Gemeinde Amerang beschäftigt sich schon viele Jahre mit dem Ziel den Energieverbrauch bei den eigenen Verbrauchssstellen zu minimieren. In den Jahren 2012 und 2013 erfolgte dazu die Erstellung eines Energienutzungskonzepts durch ein externes Büro. In diesem Zusammenhang wurde auch die Einbindung des neu errichteten Bauhofs und Wertstoffhofs in die Prozessleitsteuerung der Kläranlage vorgenenommen. Auf dem Bauhofgebäude wurde eine Überschusseinspeiseanlage mit einer Leistung von 42 kWp installiert. Der Strom wird seither zu etwa 2/3 selbst verbraucht und im Übrigen ins Netz eingespeist.

Im Jahr 2017 wurde mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung in LED-Technik begonnen. Zwischenzeitlich sind sämtliche über 250 Straßenbleuchtungsanlagen umgerüstet. Der Verbrauch konnte dabei von 52.000 auf weniger als 25.000 kWh halbiert werden. 

Bei der Generalsanierung der Gemeindehalle wurde eine gemeinsame Pellets-Heizanlage für die Schule und die Halle installiert. Die bisherigen Ölheizungen konnten dadurch ersetzt werden. Lediglich zur Spitzenlastabdeckung ist noch kleiner Ölkessel im Einsatz. 

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, die gemeindlichen Verbrauchsstellen erneut mit dem Ziel einer Optimierung des Energieverbrauchs zu untersuchen. Dazu wurde mit Begleitung der Firma Zach ein Energiekonzept erstellt.

Beim Neubau des Hauses für Kinder wurde auf die energetischen Belange großen Wert gelegt. Als Heizquelle ist eine Solewärmepumpe mit Tiefensonden vorgesehen. Zur Erzeugung von Strom ist eine Überschusseinspeise Photovoltaikanlage geplant. Die Architektur sieht zudem einen konstruktiven Wärmeschutz durch eine vorgelagerte Fassade vor. 

Insgesamt beträgt der gemeindliche Stromverbrauch bei allen Liegenschaften und Einrichtungen etwa 315.000 kWh. Darunter ist auch der Verbrauch für die Heizanlagen im Rathaus und den Feuerwehrhäusern Evenhausen und Kirchensur enthalten. 

 

PV-Dachflächenanlagen auf Gemeindegebäuden

Die PV-Anlage auf dem Bauhof-Neubau liefert bereits seit 2013 Solarstrom
Solarstrom auf dem Rathausdach (Oktober 2023)

Auf insgesamt zehn Gemeindegebäuden (u.a. Rathaus, Grundschule, Kindergarten Evenhausen, Feuerwehrhäuser, Wertstoffhof Amerang) werden noch im laufenden Jahr 2023 Photovoltaik-Dachflächenanlagen montiert. Für die Lieferung und Montage dieser Anlagen ist die Fa. Abel, Engelsberg, zum Leistungspreis von 593.484,59 Euro beauftragt worden. Die durch das Vorhaben (einschließlich der anfallenden Nebenleistungen) entstehenden überplanmäßigen Ausgaben wurden am 19. April 2023 vom Gemeinderat geschlossen genehmigt.

Montage der Solarstrom-Anlagen ab Herbst 2023

Die vorgeschlagene Bemessung lässt einen voraussichtlichen Gesamtjahresertrag von ca. 397.000 kWh/Jahr erwarten. Voraussichtlich kann hiervon etwas mehr als die Hälfte als Eigenverbrauch genutzt werden, während die übrige erzeugte Energie in das öffentliche Netz eingespeist würde. Das Angebot beinhaltet die Lieferung eines einheitlichen Modultyps mit 420 Wp Leistung (Hersteller: Luxor, Deutschland) mit Wechselrichtern des Herstellers Sungrow (China). 

Der Anbieter hat die Belegung der verschiedenen Dächer unter Maßgabe einer optimalen Energieausbeute bemessen. Die Ausführung der Anlagen orientiert sich an den Vorgaben der Gemeinde in den aktuellen Bebauungsplänen (z. B. Baugebiet Kammer). Den Angeboten ist jeweils eine Wirtschaftlichkeitsprognose beigefügt, der folgende Parameter zugrunde liegen: Nutzungsdauer 20 Jahre; Amortisationszeit durchschnittlich 11,7 Jahre.

Im Oktober 2023 ist mit dem Ameranger Rathausdach die erste von insgesamt 10 neuen PV-Dachanlagen auf den gemeindlichen Liegenaschaften montiert worden.

E-Ladestellen

Bgm. Konrad Linner und Geschäftsleiter Helmut Stadler mit Mitarbeitern der Fa. EM1 GmbH

Ende April 2023 wurde die alte E-Ladestation am Pfarrer-Fischer-Platz durch eine neue ersetzt. Für die Errichtung und den Betrieb wurde die Firma EM1 GmbH beauftragt. Die Firma EGIS betreibt unter der Firma „EM1 GmbH“ in der Region bereits mehrere Ladepunkte (u.a. Neubeuern, Garching/Alz) und ist bestrebt, das Netz zu erweitern. Die Stromabgabe erfolgt derzeit für etwa 50 Cent/kWh. Der Preis hängt wesentlich von den Bezugskosten ab und wird daher je nach Entwicklung angepasst. 

 

Energetische Sanierung Feuerwehrhaus Amerang

Im Mai 2023 wurde die energetische Sanierung des Feuerwehrhauses Amerang vorangebracht: Die undicht gewordenen Hallentore wurden durch neue Rolltore ersetzt.
Die Abgasabsaugung ist zum Schutz der Einsatzkräfte ertüchtigt worden. Sie ist nun rollfähig und fährt mit dem Fahrzeug mit, bis dieser die Halle verlässt. Die gleiche Anlage wurde im Feuerwehrhaus Evenhausen eingerichtet. Schließlich erfolgte im Mai 2023 die Umrüstung der Fahrzeughalle auf LED-Beleuchtung. Durch diese Maßnahmen können Heiz- und Stromkosten gesenkt werden. Als nächster Schritt ist vorgesehen, die alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung auszutauschen.

Freiflächen-PV-Anlagen

Potentialflächenanalyse des Planungsbüros Wüstinger Rickert

Im Auftrag der Gemeinde ermittelte das Planungsbüro Wüstinger und Rickert das Potential des Gemeindegebiets hinsichtlich der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14. Juni 2023 stellte Christoph Rickert das Ergebnis der Untersuchung vor.

Im Sinne von erneuerbaren Energien vor Ort verfolgt die Gemeinde Amerang das Ziel, mit dem Projekt langfristig eine Vollversorgung des örtlichen Stromenergieverbrauchs zu erreichen. Aufgrund der aktuell bekannten Daten ist hierfür von einem Flächenbedarf von ca. 40 ha auszugehen. Diese Zielgröße ist als gemeindlicher Beitrag für eine zukunftssichere Energieversorgung zu bewerten. Sie ist als langfristige und strategische Ausrichtung anzusehen und macht ca. 1,1 Prozent der gesamten Gemeindefläche aus.

Vor diesem Hintergrund ergaben die Untersuchungen des Planungsbüros, dass ausreichend Flächen im Gemeindegebiet vorhanden sind, die sich für die Errichtung von PV-Anlagen eignen. Als Standort ausgeschlossen wurden gemäß der geltenden Raumordnung Ausgleichs- und Biotopflächen, Landschafts- und Naturschutzgebiete, Gewässerrandstreifen und dergleichen (auf der Karte rot). Konkret betrifft das u.a. die Gebiete Freimoos, die Murner Filz und Surauer Moos bei Durrhausen. Ebenso auszuschließen sind Waldflächen (grün) und Siedlungsgebiete (grau). Als Restriktionsgebiete (gelb) gelten Vorranggebiete für andere Nutzungen (z.B. Wasserversorgung, Bodenschätze), landschaftliches Vorbehaltsgebiet (orange) sowie aufgrund einer räumlichen Abwägung durch die Gemeinde im Hinblick auf Flächengröße, Topografie etc. auszuschließende Flächen (magenta).

Bei einer Gesamtfläche des Gemeindegebiets von ca. 4.000 ha verbleiben Potentialflächen von ca. 1.300 ha (auf der Karte hellblau und blau). Im Verhältnis zur landwirtschaftlich genutzten Fläche von insgesamt ca. 2.100 ha (Stand 2020) macht die genannte Zielgröße einen Anteil von ca. zwei Prozent aus. Wirtschaftlich tragbare Rahmenbedingungen können hinsichtlich der mehrere Kilometer langen Entfernungen der Standorte zum nächsten geeigneten Einspeisepunkt (voraussichtlich Obing) nur durch Ballungen erreicht werden; wenn mehrere Anlagen von einer Größe von jeweils mind. 5 ha errichtet werden.

Im Vorfeld wurden bereits Gespräche mit Eigentümern von Grundstücken in verschiedenen Potentialflächen geführt hat. Aus deren bisherigen Rückmeldungen lässt sich absehen, dass, soweit sich die vertraglichen Bedingungen für die jeweiligen Eigentümer befriedigend gestalten, ausreichend Flächen pachtweise bereitgestellt werden können. Angestrebt wird eine gleichmäßige Pachtzahlung für die gesamten Anlagenflächen in der Gemeinde. Nach erfolgter Grundstückssicherung können die ersten Bauleitplanungsverfahren eingeleitet werden.

Die Potentialflächenuntersuchung des Büro Wüstinger-Rickert wurde vom Gemeinderat ohne Gegenstimmen zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Sinne einer transparenten Vorgehensweise wurde die Öffentlichkeit erstmals in einer Veranstaltung am 2. Februar 2023 über die Planung und die vom Gemeinderat zugrunde gelegten Vorgaben informiert.

Informationsveranstaltung am 27. Juni 2023

Das Ergebnis der Potentialflächenuntersuchung und der aktuelle Planungsstand aus Sicht der Gemeinde wurden in einer Informationsveranstaltung am 27. Juni vorgestellt. Vor etwa 65 Zuhörern, darunter auch Vertreter des Ameranger Gemeinderats, verwies Bürgermeister Konrad Linner neben grundsätzlichen Themen, wie den gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Strombedarf, auf die Behandlung des Themas durch den Gemeinderat in einer gesonderten Klausurtagung. Erklärtes Ziel der Gemeinde sei es, die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aktiv und selbstbestimmt voranzubringen und dieses Feld nicht etwa fremden Investoren zu überlassen. Nach Informationen von Bayernwerk wird bis 2024 mit dem Bau eines leistungsfähigen Umspannwerks in Obing - Ilzham auf die aktuell beschränkte Netzkapazität reagiert (Stichwort "Anschlussboom"). Die Potentialflächen im östlichen Gemeindegebiet eignen sich insofern besonders zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen, da die Länge der Netzanbindung bei Ellerding und Taiding nur ca. sechs Kilometer beträgt.

Bürgersolaranlagen geplant

Die Energiewende in Amerang soll unter ganzheitlicher Betrachtung erfolgen, das heißt neben dem Aspekt der alternativen Stromgewinnung sollen auch Elektromobilität und Wärmeversorgung mitgedacht werden. Mit der 2013 gegründeten Energie-Genossenschaft Inn-Salzach, kurz EGIS, bietet sich ein kompetenter Partner an, der bereits mit dem Aufbau der E-Lade-Infrastruktur in Amerang betraut ist. Der Geschäftsführer der EGIS Verwaltungs GmbH, Pascal Lang, stellte im zweiten Teil des Informationsabends das Modell der Energie-Genossenschaften und die Entwicklung von Bürgersolaranlagen in Deutschland vor. In einem Exkurs über Freiflächen-Photovoltaik erläuterte Lang die positiven Aspekte, auch hinsichtlich des Artenschutzes, die im Ausbau dieser ertragsreichen alternativen Energiekraft lägen und unterstrich ihre Schlüsselrolle in der Energiewende. In einem weiteren Exkurs erklärte Lang das Prinzip der Fernwärme anhand eines möglichen Heizhauses rein auf Biomassebasis zwischen dem geplanten Wohngebiet in Kammer und dem Gewerbegebiet Am Kroit.

Was die Wertschöpfung, also die Umwandlung von produzierten und vorhandenen Gütern in finanzielle Werte, betrifft, soll der Betriebssitz der Betreibergesellschaft in der Gemeinde erfolgen. Auch erhielten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile in Form ökologischer Anlagen zu erwerben.

Nach den Sachvorträgen gingen aus dem Auditorium folgende Fragen hervor:

1) Um welche Standorte handelt es sich bei den geplanten Ausbauflächen?

Antwort Bgm. Linner:

Nachdem bisher noch keine Grundstücke tatsächlich gesichert wurden, können noch keine genauen Angaben gemacht werden. Aufgrund der genannten Ausschlussgründe und dem Standort des Umspannwerks in Obing sind Grundstücke im zentralen und östlichen Gemeindegebiet jedoch vorteilhafter.

2) Sind Anlagen zur Stromspeicherung geplant?
Antwort Pascal Lang:

Das steht zum jetzigen Stand nicht fest. Mittel- bis langfristig sollen sicherlich Speicher eingesetzt werden. EGIS hat eine solche Anlage bereits andernorts errichtet.

3) Wirken sich PV-Anlagen auf abschüssigen Boden negativ auf Oberflächenentwässerung aus? (Stichwort Starkregen)

Antwort Pascal Lang:

PV-Anlagen haben eher einen positiven Einfluss, weil keine Versiegelung erfolgt und Böden nicht mit schweren Maschinen bearbeitet werden. Sie können also Flüssigkeit vergleichsweise besser aufnehmen.

4) Sind aufgrund der aktuellen Marktlage überhaupt Module verfügbar?

Antwort Pascal Lang:

Module sind aktuell in ausreichendem Umfang verfügbar, jedoch überwiegend aus China. Andere Bauteile wie Wechselrichter oder Aufbauten werden auch in Deutschland und Europa hergestellt.

5) Wieso sind keine Flächen im nördlichen Gemeindegebiet vorgesehen?

Antwort Bgm Linner:

Wegen der erläuterten Ausschlussflächen der Flächenanalyse bleiben dort nur wenige vereinzelte Flächen übrig. Da sie keine größere zusammenhängende Fläche ergeben, ist die Wirtschaftlichkeit voraussichtlich schwierig darzustellen.

6) Wie ist der Umsetzungsstand von PV-Anlagen bei Dächern von Gewerbebauten?

Antwort Bgm. Linner:

Bei Neubauten gibt es eine gesetzliche Pflicht. Im Gewerbegebiet Am Kroit wurden die kürzlich neu errichtete Gebäude und teilweise auch Altbestand mit PV-Anlagen ausgestattet. Bei einem Teil der Gebäude ist wegen der besonderen Dachform eine Nachrüstung nicht möglich.

7) Was passiert, wenn Anlagen nach Ablauf des Pachtvertrags abgebaut werden und die Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden? (Diese Frage richtet sich insbesondere an die steuerliche Bewertung, nachdem Freiflächenanlagen als gewerbliche Nutzung gelten.)

Antwort Bgm. Linner:

Dies ist im Einzelfall zu bewerten.

8) Wie werden Freiflächenanlagen grundsteuerrechtlich bewertet?

Antwort Bgm. Linner:

Nach (unverbindlicher) Information der Gemeinde unterliegen die Anlagen der Grundsteuer B. Die steuerrechtlichen Auswirkungen sind im Einzelfall mit einem Steuerberater abzustimmen.

9) Wird auch die Errichtung von Windrädern weiterverfolgt

Antwort Bgm. Linner:

In der Gemeinde ist ein Vorranggebiet im Bereich von Taiding und Meilham vorhanden. Grundsätzlich ist für die Gemeinde auch die Errichtung von Windanlagen eine Option, jedoch ist das Verfahren deutlich aufwendiger, wie bei Freiflächen-PV-Anlagen.

10) Welcher Abstand ist bei Freiflächen-PV-Anlagen zur Wohnbebauung einzuhalten?

Antwort Bgm. Linner:

Der Gemeinderat hat festgelegt, dass angemessene Abstände zu Siedlungsbereichen einzuhalten sind. Bei Anwesen im Außenbereich wurde ein Abstand von 50 m festgelegt, wobei die Thematik im Einzelfall gesondert geprüft wird. Grundsätzlich sollen in der Planung auch nachbarschaftliche Belange berücksichtigt werden.

11) Sind die Anlagen einzuzäunen?

Antwort Pascal Lang:

Eine Einzäunung ist in Deutschland aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich, insbesondere um mutwilligen Beschädigungen bzw. Diebstahl entgegenzuwirken. Zu Durchlässigkeit von Niederwild sollen Einzäunungen nicht bodentief ausgeführt werden, sondern einen Abstand von etwa 25 cm einhalten.

12) Wie sind Agri-PVAnlagen zu bewerten? (Kombination aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Stromerzeugung durch Photovoltaik auf derselben landwirtschaftlich genutzten Fläche)

Antwort Pascal Lang:

Ich sehe solche Anlagen eher kritisch, weil eine vernünftige landwirtschaftliche Nutzung nicht gegeben ist. Zudem sind die Anlagen vergleichsweise teuer und die Höhenentwicklung ist nicht zu unterschätzen.

13) Wieso werden nicht vorrangig PV-Dachanlagen errichtet?

Antwort Bgm. Linner:

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von PV-Anlagen auf Wohngebäuden. Bei Ausweisung von Neubaugebieten trifft die Gemeinde im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen. Problematisch ist weiter, dass u. U. auch die Netzbetreiber den Anschluss verweigern, weil die vorhandene Netzstruktur keine Einspeisungen zulassen.

14) Wieso wird eine Zielgröße von 40 MW aus Freiflächen festgelegt?

Antwort Bgm. Linner:

Die Gemeinde möchte sich aktiv für dezentrale Energieerzeugung einsetzen und den örtlich benötigten Strom langfristig selbst erzeugen.

 

Bürgermeister Konrad Linner bedankt sich für die zielorientiert geführte Diskussion.

 

 

 

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