Gewässerentwicklungsplan
Die Gemeinde Amerang ist für den Unterhalt der Gewässer III. Ordnung zuständig.
Die Förderung der Gewässerunterhaltung mit 30 % ist nur mehr bei Vorliegen eines Gewässerentwicklungsplanes möglich.
Die Gemeinde hat deshalb im Jahr 2006 in Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Fachstellen einen Gewässerentwicklungsplan für das Gemeindegebiet erstellt.