Umtauschpflicht Führerscheine
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Aus diesem Grund müssen diese umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt entweder nach Geburtsjahr (Papierführerscheine grau und rosa) oder nach Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine).
Papierführerscheine (grau oder rosa)
Geburtsjahr / Umtausch bis spätestens
vor 1953 / 19.01.2033
1953-1958 / 19.01.2022
1959-1964 / 19.01.2023
1965 - 1970 / 19.01.2024
1971 und später / 19.01.2025
Kartenführerscheine
Ausstellungsjahr Führerschein / umtauschen bis
zwischen 1999 und 2001 / 19.01.2026
zwischen 2002 und 2004 / 19.01.2027
zwischen 2005 und 2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012 / 19.01.2033
Den Antrag ist entweder auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim oder in Papierform im Einwohnermeldeamt unserer Gemeinde erhältlich. Die Antragstellung muss unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinnnenministeriums