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Umtauschpflicht Führerscheine

    Foto: pixabay

    Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Aus diesem Grund müssen diese umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt entweder nach Geburtsjahr (Papierführerscheine grau und rosa) oder nach Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine).

    Papierführerscheine (grau oder rosa)

     Geburtsjahr / Umtausch bis spätestens
    vor 1953 / 19.01.2033
    1953-1958 / 19.01.2022
    1959-1964 / 19.01.2023
    1965 - 1970  / 19.01.2024
    1971 und später / 19.01.2025

    Kartenführerscheine

    Ausstellungsjahr Führerschein / umtauschen bis
    zwischen 1999 und 2001 / 19.01.2026
    zwischen 2002 und 2004 / 19.01.2027
    zwischen 2005 und 2007 / 19.01.2028
    2008 / 19.01.2029
    2009 / 19.01.2030
    2010 / 19.01.2031
    2011 / 19.01.2032
    2012 / 19.01.2033

    Den Antrag ist entweder auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim oder in Papierform im Einwohnermeldeamt unserer Gemeinde erhältlich. Die Antragstellung muss unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinnnenministeriums

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