Digitales Foto

Anforderung digitales Lichtbild bei Beantragung eines Ausweisdokuments ab 01.05.2025
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Betroffene Dokumente in unserer Behörde sind:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
Ab diesem Zeitpunkt gibt es zwei Möglichkeiten zur Vorlage der Lichtbilder:
- Erstellung durch einen Anbieter für biometrische Bilder (Fotografiestudios, versch. Drogeriemärkte usw.). Dieser muss allerdings die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um die Bilder sicher elektronisch an die Behörde übermitteln zu können.
- Erstellung der Lichtbilder in unserem Bürgerbüro. Dieser Service ist kostenpflichtig, die Gebühr beträgt pro Bild (jeweils 1 pro Beantragung) 6,- €.
Ziel des Gesetzgebers ist, die Zufriedenheit der antragstellenden Personen im Behördenkontakt flächendeckend zu verbessern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Annahme und Verarbeitung von Bildern in ausgedruckter Form ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich ist.
Um Irritationen im Umgang mit Lichtbildern zu vermeiden, bitten wir ausdrücklich zu beachten, dass die genannte Neuerung nicht für die Beantragung/Änderung eines Führerscheins gilt. Hier ist es weiterhin notwendig, ein biometrisches Bild in analoger Form vorzulegen.
Für Anfragen steht unser Herr Wurmanstätter unter Tel. 08075/9197-12 oder E-Mail ordnungsamt@amerang.de zur Verfügung.