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Was zählt alles zum Elektroschrott?

    Dass es sich bei Waschmaschinen oder Mikrowellen um Elektroschrott handelt, wissen die meisten. Es gibt jedoch auch Elektro- und Elektronikgeräte, die häufig nicht als solche erkannt und falsch entsorgt werden.

    Verfügt ein Produkt über einen Stecker, ein Kabel oder Batterien, handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät. Ist es defekt oder hat es seine Lebensdauer erreicht, ist das Gerät separat zu entsorgen, damit es umweltgerecht verwertet werden kann. Dies trifft nicht nur auf klassische Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher zu, sondern auch auf jene, die ein untypisches Aussehen oder Design aufweisen oder über versteckte elektronische Funktionen verfügen und dadurch schwer erkennbar sind. Darunter fallen z. B. Grußkarten, die Musik abspielen, LED-Schuhe mit leuchtender Sohle, sprechendes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter, Bank- oder Krankenkassenkarten mit eingebautem Chip, elektrisch verstellbare Fernsehsessel, Massagesessel, Fahrradhelme mit eingebautem Rücklicht, Möbel oder Spiegel mit festverbauter Beleuchtung oder Lautsprechern, Tintenpatronen und Tonerkartuschen mit verbauten Microchips, kabellose Kopfhörer mitsamt ihrer Ladehülle, Fernbedingungen, Smartwatches oder stromerzeugende Jalousien. Häufig landen solche Elektrogeräte fälschlicherweise in der Hausmülltonne, in Alttextilcontainern, im Metallschrott oder bei den Verkaufsverpackungen. Über diese Entsorgungswege werden sie keinem stofflichen Recycling zugeführt, wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer gehen verloren und gefährliche Bestandteile wie Blei oder Flammschutzmittel können in die Umwelt gelangen. Auch eingebaute Lithium-Batterien führen bei falscher Entsorgung zu einer hohen Brandgefahr. Das auf den Elektrogeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist ebenfalls drauf hin, dass diese Geräte nicht in der Restmüll- oder sonstigen Abfalltonnen entsorgt werden dürfen.

    Kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen bestehen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim an den gemeindlichen Wertstoffhöfen. Nicht festverbaute Batterien und Akkus, Staubsauerbeutel u. ä. sollen vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden. Von der Annahme ausgenommen sind Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule. Genauere Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen zum Thema Elektroschrott erhalten Sie im Merkblatt „Elektro- und Elektronikaltgeräte“. Zusätzliche kostenlose Rückgabemöglichkeiten bestehen im Handel, sofern dort Elektrogeräte im Sortiment geführt werden und eine Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m² vorliegt. Auch der Onlinehandel ist zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Ebenso können Altgeräte bei der Lieferung von Neugeräten kostenlos mitgegeben werden.

     

    Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage www.abfall.landkreis-rosenheim.de oder wenden Sie sich bei Fragen an unsere Abfallberatung (Tel.: 08031 / 392 -4313; E-Mail: abfallberatung@lra-rosenheim.de).

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