Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.Die Gemeinden werden gebeten, die öffentliche Bekanntmachung durchzuführen. Eine Veröffenl
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