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Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget

    Foto: Landratsamt Rosenheim

    Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.


    Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
    Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben.
    Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.
    Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben? Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.


    Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
    Wittelsbacherstraße 38
    83022 Rosenheim
    Außenstellen im Landkreis: Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.
    Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter: Tel.: 08031 392 – 2297 E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de

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