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Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung

    Foto: Landratsamt Rosenheim

    Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG)

    Ab 01.01.2025 werden weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt. So gibt es zum Beispiel Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

    Auch der Entlastungsbetrag erhöht sich von 125,00 € auf 131,00 € monatlich und ist für alle Pflegegrade gleich. Er kann für verschiedenen Zwecke verwendet werden, wie etwa für die Tages- und Kurzzeitpflege oder Hilfen im Alltag. Der Betrag ist zweckgebunden und soll Pflegende entlasten, sowie Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen.

    Einen Überblick dazu sowie weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.

    Haben Sie Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?
    Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.

     

    Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim

    Wittelsbacherstraße 38

    83022 Rosenheim

     

    Außenstellen im Landkreis:  
    Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.

     

    Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter:
    Tel.: 08031 392 – 2297


    E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de

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