Regierung von Oberbayern sucht für die Grundschule Amerang Verwaltungskraft zum 08.01.2024

Für die Grundschule Amerang
suchen wir zum 08.01.2024
eine/n Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)
Ihre Aufgabenschwerpunkte
alle in einem Schulsekretariat anfallenden Tätigkeiten wie z.B.
die Erteilung von Auskünften
die Mitwirkung in Personal- und Schülerangelegenheiten
Verwaltungsarbeiten im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-wesens
die Mitarbeit bei der Planung außerunterrichtlicher Schulveranstaltungen
die Mithilfe bei der Vorbereitung von Konferenzen, Wahlen und Sprechtagen
die Erstellung von Statistiken
die Abwicklung des Telefon- und Postdienstes
die Erledigung des Schriftverkehrs und der Registraturarbeiten
die Material- und Formblätterverwaltung
sonstige allgemeine Schulsekretariatsaufgaben
Ihr Profil
Von Vorteil wäre
eine kaufmännische Berufsausbildung
Unbedingt erforderlich ist
ein sicherer Umgang mit allen MS-Office-Anwendungen
Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise, freundliches und professionelles Auftreten
Wir bieten
eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TV-L
Vereinbarte Arbeitszeit: 16,04/40,10 Wochenstunden
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis zum 26.11.2023 gerne auch in einer Datei im pdf-Format (max. 5 MB) an
Grundschule Amerang
Jahnstr. 12
83123 Amerang
sekretariat@grundschule-amerang.de
Auskünfte zum Aufgabenbereich und zur Arbeitszeit erteilt Ihnen gerne die Schulleitung, Frau Elvira Mandelsperger, Tel. 08075/1550.
Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen gerne Frau Meir unter 089/2176-2616 zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten (m/w/d), unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Reisekosten anlässlich des Vorstellungsgespräches werden nicht erstattet.