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Schöffenwahl 2023

    Foto: Pixabay

    Ehrenamtliche Schöffen (m/w/d) gesucht

    Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

    In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
    Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    Schöffenamt in Bayern

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.

    Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

    Informationen zur Entschädigung für Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie unter dem Link:

    https://www.schoeffen-bayern.de/Infos/Ehrenamtliche-Richterinnen-und-Richter,-Schoeffinnen-und-Schoeffen/Entschaedigung-fuer-Schoeffen/

    Aufstellung einer Vorschlagsliste

    Die Gemeinde Amerang stellt ab Februar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Ameranger Bürgerinnen und Bürger auf. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst. Aus dieser Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. Die Gemeinde Amerang erhält hierzu keine Informationen.

    Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind:

    - Deutsche Staatsangehörigkeit
    - Zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre
    - Wohnsitz in der Gemeinde Amerang
    - Gesundheitliche Eignung
    - Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    - Kein Vermögensfall (z.B. Privatinsolvenz)

    Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Diese sind nachfolgend verlinkt:

    §§ 32 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNE006301307

    Bewerbungsverfahren

    Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie als Download am Ende dieses Artikels.

    Bitte benützen Sie für Ihre Bewerbung folgendes Bewerbungsformular:

    Bewerbungsformular für das Amt des Schöffen

    Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

    Rathaus Amerang, Ordnungsamt, Zimmer 0.06, Wasserburger Str. 11, 83123 Amerang

    Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:

    Das Schöffenamt im Bayern – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

    https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

    Ihre Gemeindeverwaltung

     

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