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Reizthema: Hundekot ! 
(Ein Dauerthema für Konflikte, die vermeidbar wären)

Gerade bei winterlicher Schneelage sind die Verschmutzungen durch Hundekot an Gehsteigen und Hauseingängen aber ebenso auf öffentlichen Anlagen wie etwa am Schulgelände oder auf Spielplätzen deutlich sichtbar.



Beschwerden zu diesem Missstand wurden ebenso im Rahmen der Bürgerversammlungen 2009 von Bürgern vorgetragen. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen wie auch im von Spaziergängern gerne besuchten Landschaftsschutzgebiet "Ameranger Moos" wird Hundekot in großer Anzahl zurückgelassen.



In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin:
Den Landwirten bereitet es zunehmend große Sorgen, dass viele Hundebesitzer sich nicht um die "Hinterlassenschaften" ihres Vierbeiners kümmern. Dabei ist nachgewiesen, dass Kühe entweder die Aufnahme von mit Hundekot verunreinigtem Futter (z. B. Gras) verweigern oder durch die Aufnahme des verunreinigten Futters schwer erkranken können. Auch in Grünanlagen, Spielplätzen und an Freizeitwegen der Gemeinde bereitet der zurückgelassene Hundekot große Probleme. Neben der Verunstaltung des Ortsbildes gehen auch gesundheitliche Gefahren von Hundekot aus. So können etwa Kinder, die in solchen Anlagen spielen, mit den Ausscheidungen in Berührung kommen und sich dadurch ernstliche Erkrankungen zuziehen. Wir richten daher den dringenden Appell an die Hundehalter: Lassen Sie Ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein "Geschäft" außerhalb von Wiesen, Grünanlagen etc. erledigt hat ! Sobald der Hund von der Leine gelassen wird, entzieht er sich gegebenenfalls schnell Ihrer Kontrolle. Besorgen Sie sich Beutel und nehmen Sie die "Hinterlassenschaften" Ihres Hundes mit nach Hause. Dort kann der Beutel dann ordnungsgemäß über die Restmülltonne entsorgt werden. Selbstverständlich können hierfür auch die von der Gemeinde aufgestellten insgesamt 8 Hundetoiletten zur Entsorgung in Anspruch genommen werden.

Wir weisen ergänzend darauf hin, dass Hundekot rechtlich als Abfall einzustufen ist. Das Zurücklassen von Hundehaufen stellt eine unzulässige Abfallbeseitigung dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Bürger, Hundefreunde gegebenenfalls auf ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Rückstände ihres "Zamperls" hinzuweisen.

Sollte ein freundlicher Hinweis nicht überzeugen und die Identität des Hundehalters feststehen, bleibt nur noch, eine polizeiliche Anzeige wg. unerlaubter Abfallbeseitigung zu erstatten. Gegenüber uneinsichtigen Verursachern muss vorgegangen und ihnen die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens deutlich gemacht werden.

Danken möchten wir bei dieser Gelegenheit den vielen Hundebesitzern im Ortsbereich, die mit gutem Beispiel vorangehen und sich um eine ordnungsgemäße Entsorgung kümmern.

Gemeinde Amerang Helmut Stadler / Hilde Warmedinger Tel.08075 / 9197-22

 

 

Stand: 05. Mai 2010
© by Gemeindeverwaltung Amerang