Mit
dem 2. Bauabschnitt zur Neugestaltung der Ortsmitte entstand am
Pfarrer-Fischer-Platz ein großzügiger Parkplatz westlich des Rathauses.
Insgesamt stehen 43 Parkplätze sowie zwei Behindertenparkplätze zur
Verfügung.
Der Bau- und Umweltausschusses hat am
24.11.2010 die zeitliche Beschränkung der Parkdauer für einen Teil der
Parkplätze entschieden

Für die sechs Stellplätze südlich des
Anwesens Schonstetter Straße 4 wurde eine Höchstparkdauer von zwei
Stunden mit Verwendung einer Parkscheibe zugelassen. Die Beschränkung
gilt ganztags.
Für weitere elf Stellplätze an der
südlichen Grundstücksgrenze der Anwesen Schulgasse 3 und 3a wurde eine
Höchstparkdauer von vier Stunden mit Verwendung einer Parkscheibe
festgelegt. Die Beschränkung gilt in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00
Uhr.

(zum Vergrößern anklicken!)
Die Beschilderung ist entsprechend
angebracht. Die zulässige Höchstparkdauer ist zu beachten, da mit einer
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einhaltung der Höchstparkdauer) zu
rechnen ist. Ist keine Parkscheibe angebracht oder wird die zulässige
Höchstparkdauer überschritten, so wird ein Verwarnungsgeld erhoben.

Parkplätze am Pfarrer-Fischer-Platz in Amerang
Für Anfragen steht Frau Höhne (Tel.
08075/9197-30 oder E-Mail: bauverwaltung@amerang.de) zur Verfügung.