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| Reizthema:
Hundekot ! |
(Ein
Dauerthema für Konflikte, die vermeidbar wären)
Gerade bei winterlicher Schneelage sind die Verschmutzungen durch Hundekot
an Gehsteigen und Hauseingängen aber ebenso auf öffentlichen Anlagen wie
etwa am Schulgelände oder auf Spielplätzen deutlich sichtbar.
Beschwerden zu diesem Missstand wurden ebenso im Rahmen der
Bürgerversammlungen 2009 von Bürgern vorgetragen. Auch auf
landwirtschaftlichen Flächen wie auch im von Spaziergängern gerne
besuchten Landschaftsschutzgebiet "Ameranger Moos" wird Hundekot
in großer Anzahl zurückgelassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin:
Den Landwirten bereitet es zunehmend große Sorgen, dass viele
Hundebesitzer sich nicht um die "Hinterlassenschaften" ihres
Vierbeiners kümmern. Dabei ist nachgewiesen, dass Kühe entweder die
Aufnahme von mit Hundekot verunreinigtem Futter (z. B. Gras) verweigern
oder durch die Aufnahme des verunreinigten Futters schwer erkranken
können. Auch in Grünanlagen, Spielplätzen und an Freizeitwegen der
Gemeinde bereitet der zurückgelassene Hundekot große Probleme. Neben der
Verunstaltung des Ortsbildes gehen auch gesundheitliche Gefahren von
Hundekot aus. So können etwa Kinder, die in solchen Anlagen spielen, mit
den Ausscheidungen in Berührung kommen und sich dadurch ernstliche
Erkrankungen zuziehen. Wir richten daher den dringenden Appell an die
Hundehalter: Lassen Sie Ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein
"Geschäft" außerhalb von Wiesen, Grünanlagen etc. erledigt
hat ! Sobald der Hund von der Leine gelassen wird, entzieht er sich
gegebenenfalls schnell Ihrer Kontrolle. Besorgen Sie sich Beutel und
nehmen Sie die "Hinterlassenschaften" Ihres Hundes mit nach
Hause. Dort kann der Beutel dann ordnungsgemäß über die Restmülltonne
entsorgt werden. Selbstverständlich können hierfür auch die von der
Gemeinde aufgestellten insgesamt 8 Hundetoiletten zur Entsorgung in
Anspruch genommen werden.
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass Hundekot rechtlich als Abfall
einzustufen ist. Das Zurücklassen von Hundehaufen stellt eine
unzulässige Abfallbeseitigung dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld
geahndet werden kann. In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle
Bürger, Hundefreunde gegebenenfalls auf ihre Verpflichtung zur
ordnungsgemäßen Entsorgung der Rückstände ihres "Zamperls"
hinzuweisen.
Sollte ein freundlicher Hinweis nicht überzeugen und die Identität des
Hundehalters feststehen, bleibt nur noch, eine polizeiliche Anzeige wg.
unerlaubter Abfallbeseitigung zu erstatten. Gegenüber uneinsichtigen
Verursachern muss vorgegangen und ihnen die Rechtswidrigkeit ihres
Verhaltens deutlich gemacht werden.
Danken möchten wir bei dieser Gelegenheit den vielen Hundebesitzern im
Ortsbereich, die mit gutem Beispiel vorangehen und sich um eine
ordnungsgemäße Entsorgung kümmern.
Gemeinde Amerang Helmut Stadler / Hilde Warmedinger Tel.08075 / 9197-22
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