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RZKKA-Förderung für Kleinkläranlagen im Außenbereich: 
Förderfrist nun doch bis 2014 verlängert!


Die seit 2005 geltende Förderung sollte zum Jahresende 2010 endgültig auslaufen. Nun sind zum 01.01.2011 neue Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) in Kraft getreten.

Die Förderung von Kleinkläranlagen soll damit letztmalig bis zum 31.12.2014 verlängert werden.

Gegenüber den bisherigen RZKKA werden die Förderpauschalen um rund ein Drittel abgesenkt. Die durch das neue Bayerische Wassergesetz geänderten Rechtsgrundlagen wurden in den RZKKA angepasst.

Der Förderantrag muss bis Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferung und dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw. eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor 2014 empfohlen.

Eine Verlängerung der Förderrichtlinie über 2014 hinaus wird ausgeschlossen.

Erhebliche Wartezeiten für Auszahlung der Förderungen im Jahr 2010

Im Jahr 2010 wurden landesweit insgesamt 702 Sammelanträge mit einer Zuschusssumme von 14,466 Mio. Euro ausbezahlt. Damit sind seit Beginn der Kleinkläranlagenförderung im Jahr 2003 insgesamt rund 112 Mio. Euro an Zuschüssen für den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen bewilligt worden.

Die verfügbaren Haushaltsmittel reichen derzeit nicht aus, um alle vorliegenden Förderanträge zeitnah ausbezahlen zu können.

Für die Sammelanträge, die dem StMUG ab Herbst 2010 vorgelegt wurden, ist voraussichtlich mit noch längeren Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse zu rechnen. Die Auszahlung wird voraussichtlich frühestens 2012 - je nach verfügbaren Haushaltsmitteln - erfolgen können. Der Grund für die zunehmenden Wartezeiten bei der Auszahlung liegt an der hohen Anzahl an Förderanträgen infolge der Befristung der RZKKA bis 31.12.2010. Überdurchschnittlich viele Kleinkläranlagenbetreiber haben noch in 2010 ihre Anlagen nachgerüstet, um sich die ungekürzte Förderung der RZKKA zu sichern. Sie erhalten noch eine Förderung nach den bisherigen Konditionen, müssen dafür aber länger auf die Auszahlung des Zuschusses warten.

Die Gemeinde hat für die in 2010 errichteten Kleinkläranlagen zwei Sammelanträge eingereicht. Die Auszahlung hierfür erfolgt voraussichtlich erst in 2012!!

Für Anfragen steht Frau Warmedinger (Tel. 08075/9197-22 oder E-Mail: steuern@amerang.de) zur Verfügung.

 

 

Stand: 05. März 2011
© by Gemeindeverwaltung Amerang