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Staatliche Zuschüsse für bereits gebaute Kleinkläranlagen im Außenbereich jetzt beantragen !

Wie bereits im Vorjahr wird die Gemeinde demnächst die Zuschüsse für die im vergangenen Jahr errichteten Kleinkläranlagen abrufen.

Wir können hierfür nur einmal jährlich einen entsprechenden Sammelantrag zum Abruf der Zuschüsse für die in der Gemeinde errichteten Anlagen stellen. Deshalb bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümer, bis spätestens 30.06.2010 die Zuwendungsanträge mit den erforderlichen Anlagen bei uns einzureichen. Hierzu gehört insbesondere das Abnahmeprotokoll und gegebenenfalls auch die Rechnung für eine mechanische Vorbehandlung (i. d. R. Dreikammerausfaulgrube), wenn diese neu erstellt wurde.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es nach Mitteilung der staatlichen Stellen bei der Auszahlung der Zuschüsse heuer zu längeren Wartezeiten kommen kann, da die Mittel des Freistaates in 2009 gegenüber 2008 gekürzt wurden.

Soweit Anträge erst nach der Einreichung des Sammelantrags durch uns beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingehen, können diese erst im nächsten Jahr bearbeitet und ausgezahlt werden.

Abschließend erinnern wir daran, dass die aktuellen Zuwendungsrichtlinien (RZKKA) mit den jetzigen Fördersätzen bis 31.12.2010 gelten, die eine pauschale Förderung mit 1.500 € für 4 Einwohnerwerte (EW) zuzüglich 250 € je zusätzlichem EW vorsehen. Zusätzlich wird die Errichtung bzw. der Neubau einer mechanischen Vorbehandlung (=3-Kammer-Ausfaulgrube) mit 750 € gefördert. Bis zum Ablauf der Zuwendungsbestimmungen läuft auch die Frist für die Nachrüstung der bestehenden Anlagen. Nach Ablauf der Frist wird das hierfür zuständige Landratsamt Rosenheim voraussichtlich kostenpflichtige Anordnungen gegen die Betroffenen erlassen.

Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig durch einen der "privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft" beraten zu lassen, welches Reinigungsverfahren für das jeweilige Anwesen geeignet ist. Als erster Schritt ist dann die hierfür notwendige wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen, die Voraussetzung für den Bau einer Anlage und deren Bezuschussung ist. Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter "https://www.rzkka.bayern.de") oder in der Verwaltung bei Frau Warmedinger (Tel. 08075/9197-22 oder email: steuern@amerang.de).

 

 

Stand: 05. April 2010
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