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| Staatliche
Zuschüsse für bereits gebaute Kleinkläranlagen im Außenbereich jetzt
beantragen ! |
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Wie bereits im Vorjahr wird
die Gemeinde demnächst die Zuschüsse für die im vergangenen Jahr
errichteten Kleinkläranlagen abrufen.
Wir können hierfür nur einmal jährlich einen entsprechenden
Sammelantrag zum Abruf der Zuschüsse für die in der Gemeinde errichteten
Anlagen stellen. Deshalb bitten wir alle betroffenen
Grundstückseigentümer, bis spätestens 30.06.2010 die
Zuwendungsanträge mit den erforderlichen Anlagen bei uns einzureichen.
Hierzu gehört insbesondere das Abnahmeprotokoll und gegebenenfalls auch
die Rechnung für eine mechanische Vorbehandlung (i. d. R.
Dreikammerausfaulgrube), wenn diese neu erstellt wurde.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es nach Mitteilung der staatlichen
Stellen bei der Auszahlung der Zuschüsse heuer zu längeren Wartezeiten
kommen kann, da die Mittel des Freistaates in 2009 gegenüber 2008
gekürzt wurden.
Soweit Anträge erst nach der Einreichung des Sammelantrags durch uns beim
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingehen, können diese erst im nächsten
Jahr bearbeitet und ausgezahlt werden.
Abschließend erinnern wir daran, dass die aktuellen Zuwendungsrichtlinien
(RZKKA) mit den jetzigen Fördersätzen bis 31.12.2010 gelten, die eine
pauschale Förderung mit 1.500 € für 4 Einwohnerwerte (EW) zuzüglich
250 € je zusätzlichem EW vorsehen. Zusätzlich wird die Errichtung bzw.
der Neubau einer mechanischen Vorbehandlung (=3-Kammer-Ausfaulgrube) mit
750 € gefördert. Bis zum Ablauf der Zuwendungsbestimmungen läuft auch
die Frist für die Nachrüstung der bestehenden Anlagen. Nach Ablauf der
Frist wird das hierfür zuständige Landratsamt Rosenheim voraussichtlich
kostenpflichtige Anordnungen gegen die Betroffenen erlassen.
Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig durch einen der "privaten
Sachverständigen in der Wasserwirtschaft" beraten zu lassen, welches
Reinigungsverfahren für das jeweilige Anwesen geeignet ist. Als erster
Schritt ist dann die hierfür notwendige wasserrechtliche Erlaubnis beim
Landratsamt Rosenheim zu beantragen, die Voraussetzung für den Bau einer
Anlage und deren Bezuschussung ist. Nähere Informationen erhalten Sie im
Internet unter "https://www.rzkka.bayern.de") oder in der
Verwaltung bei Frau Warmedinger (Tel. 08075/9197-22 oder email:
steuern@amerang.de).
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