Die seit 2005 geltende Förderung sollte zum Jahresende 2010 endgültig
auslaufen. Nun sind zum 01.01.2011 neue Richtlinien für Zuwendungen zu
Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) in Kraft getreten.
Die Förderung von
Kleinkläranlagen soll damit letztmalig bis zum 31.12.2014 verlängert
werden.
Gegenüber den bisherigen
RZKKA werden die Förderpauschalen um rund ein Drittel abgesenkt. Die
durch das neue Bayerische Wassergesetz geänderten Rechtsgrundlagen wurden
in den RZKKA angepasst.
Der Förderantrag muss bis
Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Da es aber erfahrungsgemäß zu
Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferung und dem Einbau der
Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw. eine Nachrüstung der
Kleinkläranlage deutlich vor 2014 empfohlen.
Eine Verlängerung der
Förderrichtlinie über 2014 hinaus wird ausgeschlossen.
Erhebliche Wartezeiten für
Auszahlung der Förderungen im Jahr 2010
Im Jahr 2010 wurden landesweit
insgesamt 702 Sammelanträge mit einer Zuschusssumme von 14,466 Mio. Euro
ausbezahlt. Damit sind seit Beginn der Kleinkläranlagenförderung im Jahr
2003 insgesamt rund 112 Mio. Euro an Zuschüssen für den Bau bzw. die
Nachrüstung von Kleinkläranlagen bewilligt worden.
Die verfügbaren
Haushaltsmittel reichen derzeit nicht aus, um alle vorliegenden
Förderanträge zeitnah ausbezahlen zu können.
Für die Sammelanträge, die
dem StMUG ab Herbst 2010 vorgelegt wurden, ist voraussichtlich mit noch
längeren Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse zu rechnen. Die
Auszahlung wird voraussichtlich frühestens 2012 - je nach verfügbaren
Haushaltsmitteln - erfolgen können. Der Grund für die zunehmenden
Wartezeiten bei der Auszahlung liegt an der hohen Anzahl an
Förderanträgen infolge der Befristung der RZKKA bis 31.12.2010.
Überdurchschnittlich viele Kleinkläranlagenbetreiber haben noch in 2010
ihre Anlagen nachgerüstet, um sich die ungekürzte Förderung der RZKKA
zu sichern. Sie erhalten noch eine Förderung nach den bisherigen
Konditionen, müssen dafür aber länger auf die Auszahlung des Zuschusses
warten.
Die Gemeinde hat für die in
2010 errichteten Kleinkläranlagen zwei Sammelanträge eingereicht. Die
Auszahlung hierfür erfolgt voraussichtlich erst in 2012!!
Für Anfragen steht Frau
Warmedinger (Tel. 08075/9197-22 oder E-Mail: steuern@amerang.de) zur
Verfügung.